Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9125
OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09 (PKH) (https://dejure.org/2011,9125)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2011 - 9 WF 383/09 (PKH) (https://dejure.org/2011,9125)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 9 WF 383/09 (PKH) (https://dejure.org/2011,9125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    3 schwere Sünden - Unterhalt verwirkt

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Unterhalts bei kurzer Ehedauer und Vereitelung des Umgangsrechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Nach dem Rechtsgedanken der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist regelmäßig das Zeitmoment für Rückstände, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder dem erneuten Tätigwerden liegen, erfüllt (BGH, FamRZ 1988, 370; 2004, 531; 2007, 453).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 105, 290; BGH, NJW 2008, 2254).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Nach dem Rechtsgedanken der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist regelmäßig das Zeitmoment für Rückstände, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder dem erneuten Tätigwerden liegen, erfüllt (BGH, FamRZ 1988, 370; 2004, 531; 2007, 453).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Nach dem Rechtsgedanken der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist regelmäßig das Zeitmoment für Rückstände, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder dem erneuten Tätigwerden liegen, erfüllt (BGH, FamRZ 1988, 370; 2004, 531; 2007, 453).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Damit liegt insgesamt ein allein der Antragstellerin anzulastendes grobes Fehlverhalten vor, das einen Verwirkungstatbestand darstellt (vgl.: BGH, FamRZ 2007, 882; OLG München, FamRZ 2006, 1605; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 92; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 688).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 105, 290; BGH, NJW 2008, 2254).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80

    Bestimmung des Endes der Ehedauer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Aber auch eine Ehedauer von mehr als zwei Jahren ist nur dann "kurz" im Sinne der Vorschrift, wenn es noch nicht zu einer wechselseitigen Abhängigkeit und Verflechtung der Lebensverhältnisse der Partner gekommen ist (BGH, FamRZ 1981, 140).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    11 Hinzu kommt, dass die Antragstellerin in der Folgezeit das Umgangsrecht des Antragsgegners mit seiner Tochter L... insgesamt unmöglich gemacht hat, was dem Senat aus dem Verfahren 9 UF 102/08 bekannt ist.
  • OLG München, 14.02.2006 - 4 UF 193/05

    Nachehelicher Unterhalt trotz des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Damit liegt insgesamt ein allein der Antragstellerin anzulastendes grobes Fehlverhalten vor, das einen Verwirkungstatbestand darstellt (vgl.: BGH, FamRZ 2007, 882; OLG München, FamRZ 2006, 1605; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 92; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 688).
  • OLG Schleswig, 14.06.2002 - 10 UF 16/00

    Ehegattenunterhalt und Vereitelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
    Damit liegt insgesamt ein allein der Antragstellerin anzulastendes grobes Fehlverhalten vor, das einen Verwirkungstatbestand darstellt (vgl.: BGH, FamRZ 2007, 882; OLG München, FamRZ 2006, 1605; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 92; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 688).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97

    Vorweggenommene Rechts- und Beweisantizipation im

  • OLG Brandenburg, 19.05.2015 - 3 UF 72/14

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei Bezug von

    Eine Verwirkung kommt zwar nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Unterhaltsberechtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat (und einrichten durfte), dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (std. Rspr; vgl. nur BGH FamRZ 2002, 1698 ff; OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.1.2011 - 9 WF 383/09 -, zit. n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht